01/2026

1. Geltungsbereich

Allen Kaufverträgen zwischen der Adegma GmbH (Verkäuferin) und ihren Kunden (Besteller) liegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


2. Zustandekommen des Kaufvertrages

2.1. Im Allgemeinen

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin nach Eingang einer Bestellung deren Annahme erklärt.

2.2Beim Kauf im Webshop

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Besteller mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Besteller lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei der Adegma GmbH eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht. Für die Art, Menge und Preis der Ware sowie für die Transportkosten sind die Angaben gemäss Auftragsbestätigung massgebend. Die Bestellung des Bestellers gilt als angenommen durch Versand der bestellten Ware oder durch Versand einer Auftragsbestätigung.

2.3. Auswahl und Selektion

Die Auswahl und Selektion im Tischgarnitur Konfigurator-Shop ist die Grundlage für ein genaueres Angebot Ihrer personalisierten Tischgarnitur. Der Aufwand für die Erstellung der Gravurfräsprogramme kann erst nach dem Import der digitalen Vorlage beurteilt werden. Erst danach ist ein verbindliches Angebot für Ihr Tischgarnitur gültig.

Bei der Bestellung einer kompletten Standard-Tischgarnitur oder deren Teilkomponenten wie zum Beispiel einem einzelnen Tisch und/oder Bank sind die Preisangaben im Konfigurator-Shop verbindlich und unterliegen den allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Computer generierte visualisierte Version Ihrer personalisierten Tischgarnitur in Form eines Kurzfilmes oder perspektiven Bildern soll für Sie eine Entscheidungshilfe sein, um die gestalterische Umsetzung beurteilen zu können. Die Bildschirmdarstellung kann Farblich von der realen Tischgarnitur abweichen und kann deshalb nicht als Referenz herangezogen werden.

Bei einer Farbmischung auf Wunsch wird diese manuell gemischt. Deshalb ist das Ergebnis der Mischung eine Annäherung an den Wunschfarbton. Mit dem Akzeptieren des zugesendeten Farbmusters wird das Endergebnis auf der Tischgarnitur so vorweg akzeptiert.

2.4. Bei Bestellung einer personalisierten Tischgarnitur

Nach der Auftragserteilung für eine personalisierte Tischgarnitur werden für alle personalisierten Teilkomponenten wie zum Beispiel 2 Tischbeine und ein Tischsteg eine Anzahlung von 50% des offerierten Erstellungspreises gefordert. Nach bestätigtem Eingang der Anzahlung wird die Tischgarnitur wunschgemäss hergestellt.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Ware an die vom Besteller angegebene Adresse zu liefern. Der Besteller hat die Zufahrt zur Lieferadresse zu gewährleisten, andernfalls hat er allfällige zusätzliche Lieferkosten selbst zu tragen. Werden zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Fassadenlift, etc.) welche für die Anlieferung erforderlich sind, benötigt, hat der Besteller diese, soweit nicht anders vereinbart, selber zu organisieren. Ist der Zugang (z.B. durch lange Fusswege) erschwert, muss der Besteller die Verkäuferin vorab informieren. Die Lieferung erfolgt gegen Entgelt. Es gelten die auf der Homepage der Verkäuferin publizierten oder die individuell vereinbarten Tarife.

Die Annahme der Tischgarnitur sollte wenn möglich von der Kundschaft persönlich gemacht werden. Die Kundschaft hat sich bei der Entgegennahme der neuen Tischgarnitur über deren einwandfreien Zustand zu vergewissern, mit der mündlichen Zusage, dass die Tischgarnitur wunschgemäss und in Ordnung ist, wird die Auslieferung offiziell abgeschlossen.

Kann die Kundschaft die Annahme nicht persönlich durchführen, wäre eine Vertretung möglich. Ist auch dies nicht möglich, wird die einwandfreie Anlieferung zu dem Vereinbarten Ort fotografisch dokumentiert.

Bei einer Lieferung ohne persönliche Entgegennahme des Bestellers, findet dies nur mit einem Haftungsausschluss statt. Folgende Punkte sind von einer Haftung ausgeschlossen:

Allfällige Mängel sind der Verkäuferin spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung zu melden.

Die Adegma GmbH liefert die Tischgarnituren in den Bezirken Sissach, Liestal, Waldenburg und im Fricktal wenn gewünscht.

Für Lieferadressen ausserhalb dieses Bereiches wird ein Transport Unternehmen damit beauftragt, dessen Lieferkosten 1:1 an die Kundschaft weiterverrechnet werden.

4. Liefertermin und Lieferfristen

Die angegebenen Liefertermine stellen Richtwerte dar und sind nicht verpflichtend. Bei Lieferungen auf Abruf gilt im Normalfall eine Lieferfrist von ca. 3 Wochen vom Tag des Abrufs angerechnet, sofern die Ware zum Zeitpunkt des Abrufs an Lager ist. Je nach Auftragslage kann die normale Lieferfrist durch die Verkäuferin kurzfristig auf 6 Wochen erhöht werden. Der Besteller wird im Zusammenhang mit der kurzfristigen Erhöhung der Lieferfrist kontaktiert und über die Verzögerung informiert.

Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zur Verweigerung der Annahme der Ware noch zu Schadenersatz.

Der Liefertermin wird erst bei Auftragserteilung und nach dem Eingang der Anzahlung offiziell bestätigt.

Eine Änderung des Auftragstermins wegen zum Beispiel einer Dringlichkeit wie Jubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder einem anderen wichtigen Grund sind bereits wenn möglich bei der Anfrage via Konfigurator anzugeben. Bis 5 Arbeitstag nach Produktionsbestätigung kann dies noch nachgeholt werden, je nach Wunschtermin ist ein 10%tiger Aufschlag auf den gesamten Preis fällig. Falls ein Terminwunsch nicht möglich ist, kann ein Rücktritt aus dem Auftrag innerhalb dieser genannten Frist verhandelt werden.

5. Abholung durch den Besteller

Wird die Ware bei der Verkäuferin abgeholt, obliegt es dem Besteller, diese noch vor Ort auf deren Vollständigkeit und einwandfreien Zustand hin zu überprüfen. Bei Abtransport der Ware durch den Besteller gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller ist sodann für die fachgerechte Verladung und den Transport der Ware selber verantwortlich.

Für den Selbsttransport empfiehlt sich einen Anhänger oder zumindest einen Autodachgepäckträger zu organisieren.

6. Änderung der Lieferart

Wünscht der Besteller nach dem Vertragsabschluss eine Änderung der Lieferart, ist dies schriftlich der Verkäuferin mitzuteilen. Allfällige Kosten die durch die Änderung der Lieferart auf Wunsch des Bestellers anfallen, können von der Verkäuferin verrechnet werden.

7. Garantie (Verjährung)

Die Verkäuferin garantiert (im Sinne einer Verlängerung der Verjährungsfrist gemäss Art. 210 OR) für die Behebung allfälliger, erst später erkennbarer (versteckter) Mängel an Konstruktion und Material der Kaufsache. Auch diese Mängel sind nach deren Feststellung sofort zu melden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere solche für mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die Garantiefrist beträgt generell 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Abholung durch den Besteller.

Die Garantie umfasst insbesondere keine Schäden durch Abnützung, Alterung, unsachgemässe Behandlung sowie naturbedingte Farbtonveränderungen durch Licht- und andere Umwelteinflüsse. Die Verkäuferin ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, anstelle der Mängelbehebung eine Ersatzware für die Kaufsache anzuschaffen. Die Ersatzwaren oder allfällige Änderungen an der Kaufsache bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist. Bei ursprünglich abgeholter Ware ist im Garantiefall die Ersatzware oder die reparierte Ware vom Besteller, nach Voranmeldung, bei der Adegma GmbH abzuholen.

Jede einzelne Tischgarnitur wird vor der Auslieferung auf ihre einwandfreie Funktion überprüft.

Für Ungeübte ist das Auf und Abbauen ungewohnt und kann bei falschem Vorgehen zum Eindruck von ungenauer Ausführung aufkommen. In einem ausführlichen Erklärfilm auf https://deinetischgarnitur.ch/ können Sie sich über den korrekten Auf- und Abbau der Tischgarnitur informieren.

Sollte ihre Tischgarnitur trotzdem ihren Dienst verweigern, können sie die Adegma GmbH via Mail oder Telefon kontaktieren.

Die Tischgarnituren sind für einen Allwettereinsatz ausgelegt. Bei der Produktion kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, welche eine Erhöhung der Lebensdauer erwirken. Dennoch ist die Tischgarnitur ein Holzprodukt, welches bei Beschädigung der Versiegelungs- und Schutzschicht dem natürlichen Zerfall unterworfen ist.

Trotz sorgfältiger Arbeit kann es passieren, dass z.B. eine Oberflächenbehandlung/Beschichtung schadhaft ist oder nicht den qualitativen Normen entspricht und diese erst im Einsatz oder später sichtbar werden. In so einem Fall wird nach sorgfältiger Abklärung mit dem Lackhersteller die entsprechende Teilkomponente der Tischgarnitur kostenlos überarbeitet. Die Abholung und Auslieferung der Tischgarnitur wird durch die Adegma GmbH übernommen. Die Überarbeitung einer Teilkomponente kann unter Umständen zu einer farblichen Veränderung führen. Diese farbliche Veränderung kann nicht als Grund angeführt werden für eine totale Überarbeitung der gesamten Tischgarnitur oder einer Hauptkomponente wie Tisch oder Bank.

Die Lagerung der Tischgarnituren sollte entweder Flach mit Unterlagen auf der Höhe der Filzpatts gemacht werden oder auf der Längskante stehend an der Wand. Dabei ist es wichtig, dass genügend Luftzirkulation möglich ist, um etwelchen Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen

Die Tischgarnitur ist auf eine maximale Dauerhaftigkeit ausgelegt, was aber nicht bedeutet, dass man sie ohne Schutz permanent der Witterung aussetzen sollte.

Durch die UV/Sonnen Strahlung wird das Holz farblich verändert, dieser Prozess ist natürlich und ergibt nach wenigen Jahren eine schöne bräunliche Patina. Diese Veränderung findet unter der witterungsgeschützten Oberflächenbehandlung statt und hat keinen negativen Einfluss auf die Haltbarkeit der Tischgarnitur.

Glasuntersetzter oder Blumenvasen, welche auf dem Tisch immer an der gleichen Stelle platziert werden, können zu unterschiedlichen und/oder Scharfrandigen «hellen Flecken» führen. Eine solche lokale Farbveränderung ist von einem Garantieanspruch ausgeschlossen.

Holz ist ein natürlicher Rohstoff. Die unterschiedliche Holzstruktur kann unterschiedliches Saugverhalten bei der Lackierung zur Folge haben. Aus dem ähnlichen Grund kann die Sonnenstrahlung das Holz unterschiedlich altern (Patina) lassen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Alterungspatina nicht gleichmässig zum Vorschein kommt. Diese Natur gegebenen Unterschiede sind von einer Garantieleistung ausgeschlossen.

8. Reparaturen und Unterhalt

Bei Reparaturen und oder Auffrischungen wenden Sie Sich bitte an die Adegma GmbH. Gerne bieten wir Ihnen einen umfassenden Service nach Absprache an. Wir sind bestrebt, Ihnen Ihre Tischgarnitur schnellst möglich in Stand zu stellen, so dass Sie erneut Freude daran haben können.

9. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung massgebend. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB und ist auf https://deinetischgarnitur.ch/datenschutz/ jederzeit einsehbar.

10. Annulation, Rückgabe und Umtausch

Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag/Auftragsbestätigung nach der Karenzfrist von 5 Arbeitstagen gewünscht, so ist dies möglich unter der Bedingung, dass die schon produzierten personalisierten Teilkomponenten zum Selbstkostentarif entschädigt werden. Ansonsten wird geliefert und in Rechnung gestellt wie bestellt und bestätigt.

Eine allfällige Rücknahme erfolgt aus Gründen der Kulanz der Verkäuferin und begründet keinen Rechtsanspruch. Wird ein Umtausch akzeptiert, dann hat der Besteller die Kosten des Umtausches zu tragen.

11. Rückengabe und Umtausch beim Kauf im Webshop

Eine Rückgabe ist bei Adegma GmbH bei online bestellter Ware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abholung bzw. ab dem Datum des Poststempels oder der Liefer- bzw. Empfangsbestätigung möglich.

Die Rückversandkosten gehen zu Lasten des Bestellers-

12. Anpassung von veröffentlichten Preisen

Die Verkäuferin behält sich jederzeit Anpassungen von veröffentlichten Preisen vor.

13. Temporäres Fehlen von geringfügigen Teilen

Das temporäre Fehlen geringfügiger Teile aus der Bestellung berechtigt den Besteller nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.

14. Eigentumsvorbehalt und Zahlung

14.1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor und ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt gegebenenfalls auf Kosten des Bestellers im amtlichen Register eintragen zu lassen.

14.2. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung bei der Verkäuferin eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel werden im Normalfall reserviert.

14.3. Die Rechnungsstellung wird bei Standard, beziehungsweise nicht personalisierten Tischgarnituren 10 Tage vor dem angesetzten Ausliefertermin ausgestellt. Nach der vollständigen Überweisung des Rechnungsbetrages wird die Bestellung ausgeliefert. Es obliegt dem Käufer für die termingerechte Zahlung zu sorgen.

14.4. Die Rechnungsstellung bei personalisierten Tischgarnituren wird 10 Tage vor dem angesetzten Ausliefertermin ausgestellt. Nach der Vollständigen Überweisung des mit der Anzahlung in Abzug gebrachten Rechnungsbetrages wird die Bestellung Ausgeliefert. Es obliegt dem Käufer für die termingerechte Zahlung zu sorgen.

14.5. Bei Selbstabholung kann die Tischgarniturrechnung Bar- oder mit Twintzahlung bei Übergabe beglichen werden. Bei dieser Bezahlmethode darf auch ein Skonto von 2% in Abzug gebracht werden.

15. Rückzahlung bereits geleisteter Geldbeträge

Nach einer Vertragsauflösung oder im Fall von erfolgreich geltend gemachten Minderungsansprüchen durch den Besteller behält sich die Verkäuferin vor zu bestimmen, auf welchem Zahlungsweg die bereits geleisteten Geldbeträge an den Besteller überwiesen werden. Der Besteller ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Angaben mitzuteilen. Fallen nach Punkt 10. Annullations- oder Transportkosten an, werden diese von der Verkäuferin mit dem bereits vom Besteller geleisteten Geldbetrag verrechnet. Diese Rückzahlungsbestimmungen gelten ebenfalls bei Rücknahmen oder durch einen Umtausch entstehende Rückvergütung.

Bei nicht personalisierten Tischgarnituren wird, wenn sie keine Schäden aufweisen, gegen eine Unkostenpauschale von 50.-CHF der Kaufpreis zurückerstattet und die Tischgarnitur zurückgenommen.

Falls Schäden oder grobe Gebrauchsspuren vorhanden sind, wie Schläge, Dellen und/oder Kratzspuren, so werden die Kosten für die Behebung der Schäden ermittelt, offen deklariert und bei der Rückerstattung in Abzug gebracht.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Verkäufer geändert werden. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich keine anderen Gerichtsstände zwingend vorgeschrieben sind Liestal.